TVöD

Was ist der TVöD ?

Das TVöD Gesetz – Einordnung und Rangfolge - Kollektivvertrag. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gehört zu den Kollektivverträgen. Dieser dient zum Schutz des Beschäftigten. Der Schutz wird nicht nur vom Gesetzgeber wahrgenommen, sondern auch von Tarifvertragsparteien und Betriebsräten.

 

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge für die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst bezeichnet, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Durch den TVöD wurde der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT), der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb), der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II; ) und die entsprechenden für die Neuen Länder geltenden Tarifverträge (BAT-O, MTArb-O, BMT-G-O; „O“ für „Ost“) weitgehend abgelöst.

Der TVöD wurde am 13. September 2005 abgeschlossen. Vertragsparteien waren die öffentlichen Arbeitgeber, namentlich die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und die VKA auf der einen Seite und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, auf der anderen Seite. ver.di handelte zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), der IG Bauen-Agrar-Umwelt und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Ein inhaltsgleicher Tarifvertrag wurde mit der DBB Beamtenbund und Tarifunion unterzeichnet. Der TVöD stand am Ende einer zweijährigen Verhandlungsphase zur Neugestaltung des Tarifrechts im deutschen Öffentlichen Dienst. In den Folgejahren wurde der TVöD immer wieder angepasst.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) schied aus den anfangs gemeinsam geführten Tarifverhandlungen im Jahr 2004 vorzeitig aus. Sie hat stattdessen am 19. Mai 2006 mit den Gewerkschaften einen eigenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgeschlossen. Seitdem finden die Tarifverhandlungen für die Länder zeitlich versetzt statt.

 

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TV Fleischuntersuchung

Die derzeitigen Arbeitsverträge sind in den Meisten Fällen über die TV Fleischuntersuchung geregelt.

 

Dieser Tarifvertrag gilt für nicht vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer (Beschäftigte), die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber ste-hen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Ar-beitgeberverbände (VKA) ist, und die bei Schlachtungen im Inland in der Schlachttier-, Fleisch-und Trichinenuntersuchung, der BSE-Probenentnahme sowie in der Hygieneüberwachung in Schlacht-, Zerlege-, Be-oder Verarbei-tungsbetrieben oder in Kühlhäusern tätig sind.

 

Mehr Informationen zum Tarifvertrag TV-Fleisch siehe Link.